Wer kann die Charta
unterzeichnen?
Jedes Unternehmen, das sich bereit erklärt, die Charta Grundsätze zu erfüllen, kann die Charta unterschreiben. Dies gilt auch für öffentliche Arbeitgeber und andere Organisationen, unabhängig von der Unternehmensgröße, Branche oder Rechtsform.
Insbesondere der unternehmerische Mittelstand sowie Klein-Unternehmen sind eingeladen, die Chancen der Vielfalt für sich zu nutzen. Entscheidend ist hierbei nicht die Einrichtung eines „Diversity Managements“, wie es zum Teil Großkonzerne gemacht haben, sondern die Stärkung einer offenen Unternehmenskultur in der Vielfalt und Wertschätzung gefördert und gelebt werden.
Wo kann die Charta
unterzeichnet werden?
Im Laufe des Jahres wird es weitere Möglichkeiten zur Unterzeichnung der Charta der Vielfalt geben. Wenn Sie daran interessiert sind oder weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich an die
Regiestelle "Vielfalt als Chance"
Tel.: 030/ 399 27 3456 (Montag - Freitag 14 -18 Uhr)
Fax.: 030/ 8968 3456
E-Mail:
info@vielfalt-als-chance.de